Rechtsanwälte bei Verkehrsunfall
Sie wurden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt? Wir beraten und vertreten Sie kompetent und engagiert bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche:
- Erstattung der Reparaturkosten und Wertminderungsersatz bzw. Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden.
- Ersatz von Mietwagen-, Gutachter- und Abschleppkosten oder Schadensersatz für Nutzungsausfall.
- Bei Personenschäden: Ersatz von Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden sowie Durchsetzung von Schmerzensgeld.
- Beratung und Vertretung Geschädigter in Fällen von Unfallflucht.
Natürlich übernehmen wir für Sie auch sämtliche Korrespondenz mit den beteiligten Versicherungen, Gutachtern und Behörden sowie weiteren Stellen. Durch unsere langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildungen erzielen wir für Sie stets das optimale Ergebnis.
Ablauf und Vorgehen
1
Unfall melden (telefonisch/digital)
2
Rückmeldung innerhalb von 24h
3
Wir übernehmen die Unfallabwicklung
Mandantenbewertungen
Häufige Fragen
Wie verhalte ich mich als Geschädigter nach einem unverschuldeten Autounfall?
Zunächst sollten Sie die Unfallstelle absichern, sofern nötig Erste Hilfe leisten und/oder den Rettungsdienst verständigen und die Polizei rufen. Sichern Sie außerdem Beweise an der Unfallstelle, machen Sie z.B. Fotos.
Muss ich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Polizei rufen?
Zumindest bei Unfällen mit Verletzten, hohen Sachschäden, Unfällen auf der Autobahn oder Unfallstellen, die sich schlecht absichern lassen, ist die Polizei zu rufen. Bei Bagatellschäden oder Parkunfällen kann darauf oft verzichtet werden.
Was gilt als Fahrerflucht nach einem Verkehrsunfall und welche Strafe droht?
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort begeht, wer sich als Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, bevor er durch seine Anwesenheit und die Klarstellung, dass er am Unfall beteiligt war, die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Unfallbeteiligung ermöglicht hat. Unfallbeteiligte müssen hierzu eine nach den Umständen angemessene Zeit warten. Trifft niemand ein, um die Feststellungen zu treffen, so dürfen Sie weiterfahren, müssen den Crash aber unverzüglich bei einer Polizeidienststelle oder dem anderen Beteiligten melden. Auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort stehen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Darf ich bei einem Parkrempler den Unfallort verlassen?
Ganz klar: Nein. Sie würden sich des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig machen. Wenn Sie ein geparktes Fahrzeug angefahren haben, müssen Sie zunächst auf die Rückkehr des Geschädigten warten. Kommt er längere Zeit, je nach Umständen und Schwere des Schadens ca. 30 bis 60 Minuten, nicht zurück, so müssen Sie den Parkunfall zumindest unverzüglich, i.d.R. zeitnah am selben Tag, bei der Polizei oder dem Geschädigten melden.
Achtung: Das Hinterlassen einer Nachricht am angefahrenen Auto genügt nicht!
Achtung: Das Hinterlassen einer Nachricht am angefahrenen Auto genügt nicht!
Was kann ich tun, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht?
Verständigen Sie die Polizei und erstatten Sie Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Sammeln Sie auch Beweise, machen Sie z.B. vom Unfallort und den Schäden Fotos, suchen Sie nach Zeugen und nach Spuren des anderen Fahrzeugs. Im Nachhinein sollten Sie auch Ihre Vollkaskoversicherung informieren, wenn Sie eine solche haben, und einen Anwalt für Unfallrecht kontaktieren.
Welcher Versicherung muss ich einen Unfall melden, an dem ich nicht schuld war?
Bei einem unverschuldeten Unfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihr Ansprechpartner für die Schadensregulierung. Es empfiehlt sich aber, dieser den Schaden nicht selber zu melden, sondern zuvor unbedingt anwaltlichen Rat einzuholen. Sie sollten auch Ihre eigene Haftpflichtversicherung informieren, schon um möglicherweise unberechtigt erhobene Ansprüche der Gegenseite abzuwehren
Trifft Sie an dem Unfall möglicherweise sogar eine Mitschuld, so müssen Sie auf jeden Fall Ihre eigene Haftpflichtversicherung einschalten. Wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat, kann eine Vollkaskoversicherung helfen und ist zeitnah zu informieren.
Trifft Sie an dem Unfall möglicherweise sogar eine Mitschuld, so müssen Sie auf jeden Fall Ihre eigene Haftpflichtversicherung einschalten. Wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat, kann eine Vollkaskoversicherung helfen und ist zeitnah zu informieren.
Welche Ansprüche habe ich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall?
Je nach Art des Schadens können Sie Reparaturkosten plus Wertminderungsersatz, ggf. auch Abschleppkosten sowie Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten ersetzt verlangen. Bei Totalschäden kann Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert ihres Fahrzeugs bestehen. Bei Unfällen mit Personenschäden können ferner Heilbehandlungskosten, ggf. Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschäden sowie Schmerzensgeld hinzukommen.
Bekomme ich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Kosten für einen Mietwagen ersetzt?
Für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist und Sie es nicht nutzen können, besteht ein Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten. Es werden die tatsächlichen Kosten der Autovermietung erstattet. Die Mietwagenklasse muss allerdings Ihrem beschädigten Fahrzeug entsprechen. Wird also z.B. ein Kleinwagen beschädigt, bekommen Sie keinen Mietwagen der Mercedes S-Klasse bezahlt.
Zudem gilt eine Geringfügigkeitsgrenze: Wenn Sie täglich weniger als 30 Kilometer fahren, so besteht kein Anspruch auf einen Mietwagen, es sei denn, Sie sind aus besonderen Gründen ständig auf den Wagen angewiesen.
Zudem gilt eine Geringfügigkeitsgrenze: Wenn Sie täglich weniger als 30 Kilometer fahren, so besteht kein Anspruch auf einen Mietwagen, es sei denn, Sie sind aus besonderen Gründen ständig auf den Wagen angewiesen.
Habe ich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall Anspruch auf Ersatz der Abschleppkosten?
Ja, wenn Ihr Fahrzeug nach dem Crash nicht mehr fahrbereit ist und abgeschleppt werden muss. Der Unfallverursacher muss für das Abschleppen aber nur von der Unfallstelle bis zur nächsten Werkstatt aufkommen. Ausnahmen können gelten, wenn z.B. eine Spezialwerkstatt benötigt wird oder wenn Ihr Wohnort weit vom Unfallort entfernt liegt und später hohe Zusatzkosten zur Abholung des Kfz anfallen würden.
Erhalte ich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall den Nutzungsausfall erstattet?
Ja, statt einen Mietwagen zu nehmen, können Sie auch Nutzungsausfallersatz fordern. Sie müssen in diesem Fall auch keinen Wagen anmieten, sondern können z.B. auch andere Verkehrsmittel nutzen. Die Höhe des Ersatzes hängt von der Dauer des Nutzungsausfalls in Tagen und der Höhe der Nutzungspauschale ab, die sich nach dem Fahrzeugtyp und dem Alter Ihres beschädigten Fahrzeugs bestimmt. Vielfach wird hierzu die so genannte Schwacke-Liste herangezogen. Die Nutzungspauschale pro Tag multipliziert mit der Dauer des Nutzungsausfalls in Tagen ergibt dann den Nutzungsausfallersatz.
Wie bekomme ich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Reparaturkosten ersetzt?
Wichtig ist es, Schäden nach einem Unfall schon genau zu dokumentieren und Beweise zu sichern. Im Fall von größeren Schäden sollte auch ein Gutachten beauftragt werden. Bei der Schadensregulierung können Sie wählen, ob Sie die Reparatur auf Kosten des Unfallverursachers tatsächlich ausführen oder aber sich das Geld dafür auszahlen lassen wollen. Im zweiten Fall können Sie den Wagen auch ohne Reparatur weiterfahren und das Geld behalten. Man spricht dann von fiktiver Abrechnung der Reparaturkosten.
Wird mir auch die Wertminderung meines Autos ersetzt?
Ja. Ein Unfallwagen ist regelmäßig weniger wert als ein unfallfreies Fahrzeug. Das macht sich z.B. beim Wiederverkaufspreis bemerkbar (merkantiler Wertverlust). Manchmal ist die Wertminderung auch technisch bedingt, etwa wenn sich ein Schaden nicht komplett beheben lässt, Farbunterschiede im Lack o.ä. zurückbleiben. Auch solche technischen Wertminderungen sind zu erstatten. Bei älteren Fahrzeugen bzw. solchen mit über 100.000 km Fahrleistung wird von den Gerichten allerdings teilweise keine Wertminderung mehr anerkannt.
Bekomme ich bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert ersetzt?
Ja. Wenn Ihr Fahrzeug wegen eines Totalschadens gar nicht mehr repariert werden kann oder wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen würden (wirtschaftlicher Totalschaden), können Sie den so genannten Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Fahrzeugs (in gleichem Zustand und gleicher Ausstattung) beanspruchen. Der mögliche Restwert Ihres Wagens wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. In Ausnahmefällen dürfen Sie sich allerdings auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden für die Reparatur Ihres Autos entscheiden, statt ein Ersatzfahrzeug zu kaufen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kosten der Reparatur den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 Prozent übersteigen.
Habe ich als Verletzter nach einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf Schmerzensgeld?
Die Höhe des Schmerzensgelds hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, wie schwer ihre Verletzungen und Schmerzen sind. Auch Faktoren wie die Krankheitsdauer, bleibende Schäden, etwaige Behinderungen, eine mögliche Erwerbsminderung usw. spielen eine Rolle. Die Gerichte verwenden oft so genannte Schmerzensgeldtabellen, die sich auf Beispielsfälle und Urteilsammlungen stützen. Wichtig ist es, nach dem Unfall ärztliche Diagnosen, Atteste und ggf. Gutachten als Nachweise einzuholen.
Wie hoch ist mein Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall?
Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall einen Körper- oder Gesundheitsschaden erlitten haben, kann auch Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Voraussetzung ist, dass der immaterielle Schaden, der sich nicht direkt in Geld beziffern lässt, nachweislich durch den Verkehrsunfall entstanden ist und dass der Unfallverursacher vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Bei nur minimalen Verletzungen (z.B. kleine Kratzer, leichte Prellungen usw.) besteht allerdings kein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Erhalte ich Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden ersetzt?
Beides ist grundsätzlich möglich. Können Sie wegen des Verkehrsunfalls Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht wie gewohnt nachgehen, erhalten keine Lohnfortzahlung und auch keine Versicherungszahlungen zum Ausgleich, so können Sie Ihren Verdienstausfall ersetzt verlangen. Wer nach einem Verkehrsunfall nicht mehr in der Lage ist, seinen Haushalt oder den seiner Familie zu führen, kann Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens haben. Zum Nachweis sind für beide Ersatzansprüche ärztliche Atteste und ggf. Gutachten vorzulegen.
Wer zahlt die Sachverständigenkosten nach einem von mir unverschuldeten Verkehrsunfall?
Sachverständigenkosten fallen insbesondere dann an, wenn es nach einem Unfall um hohe Sachschäden oder um Personenschäden geht. Es gilt aber eine Bagatellgrenze von 750 Euro, unterhalb derer kein Kfz-Gutachten beauftragt wird. Für Gutachter- und Sachverständigenkosten muss i.Ü. grundsätzlich der Unfallverursacher aufkommen.
Brauche ich nach einem unverschuldeten Autounfall einen Rechtsanwalt?
Grundsätzlich ist das Einholen von Rechtsrat auch dann zu empfehlen, wenn Sie nicht schuld sind. Juristischen Laien ist es kaum möglich, alle bei einem Unfall auftretenden Rechtsfragen im Blick zu behalten. Versicherungen der Gegenseite sind zudem sehr erfahren darin, Ansprüche abzuwehren oder so gering wie möglich zu halten. Ohne Anwalt drohen Ihnen deshalb erhebliche Nachteile. Versierte Unfallanwälte setzen Ihre Ansprüche durch und übernehmen für Sie auch die Kommunikation mit allen beteiligten Stellen.
Wer zahlt meinen Anwalt nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall?
Wenn Sie an dem Unfall keine Schuld trifft, muss der Unfallverursacher auch die Kosten für Ihren Rechtsanwalt übernehmen. Fahrzeughalter trifft bei Verkehrsunfällen allerdings eine so genannte Gefährdungshaftung. Nutzen Sie ein Kraftfahrzeug, so haften Sie auch ohne Schuld für dessen so genannte Betriebsgefahr. In geringem Umfang müssen Sie deshalb manchmal anteilig mithaften, selbst wenn der Unfallgegner den Unfall verschuldet hat. Dies kann neben anderen Ersatzansprüchen auch die Anwaltskosten betreffen.
Was kann ich tun, wenn die Versicherung nach einem unverschuldeten Unfall nicht zahlt?
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie es mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tun. Will diese nicht zahlen, so sollten Sie spätestens jetzt einen erfahrenen Anwalt für Unfallrecht einschalten, der Ihre Ansprüche durchsetzt. Grundsätzlich ist davon abzuraten, die gegnerische Versicherung nach einem Crash überhaupt selbst anzusprechen, um die Schadensmeldung zu machen, zu verhandeln oder gar irgendwelche verbindlichen Vereinbarungen zur Schadensregulierung zu treffen. Holen Sie vor jedem Kontakt unbedingt Rechtsrat ein, denn die gegnerische Versicherung ist nur daran interessiert, ihre eigenen Kosten so gering wie möglich zu halten.